Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Connective Base GmbH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden „AGBs“ genannt, gelten für alle von der Connective Base GmbH erbrachten Dienstleistungen, Beauftragungen und sonstige Leistungen soweit nicht einzelvertraglich Abweichendes vereinbart wird. Allfällige anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Abweichungen von diesen AGB erlangen nur dann Gültigkeit, wenn diese im Einzelfall zwischen der*dem Auftraggeber*in und der Connective Base schriftlich vereinbart/von der Connective Base im Einzelfall ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
I. Vertragsgegenstand/ Leistungsumfang
- Einzelheiten des Vertragsgegenstandes, insbesondere Leistungsumfang, Dauer und Entgelt werden in einem gesonderten schriftlichen Vertrag (Nutzungs- Servicevertrag) auf Basis dieser AGB geregelt.
- Verbindlich ist für beide Vertragspartner nur, was schriftlich vereinbart ist. Auch Änderungen und Ergänzungen der Dienstleistungen, Beauftragungen, sonstige Leistungen (in folgenden „Leistungen“) bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Vereinbarung.
- Die Connective Base verpflichtet sich, ihre Leistungen mit angemessener Sorgfalt und entsprechend dem Stand der Technik zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu erbringen.
- Schweigen der Connective Base auf von der*dem Auftraggeber*in zugesandte Unterlagen, welcher Art auch immer, bedeutet keinesfalls die Zustimmung zu allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche von diesen AGB abweichen. Vielmehr gilt die Annahme des Anbots durch die*den Auftraggeber*in als Anerkennung dieser AGB.
II. Leistungsänderungen/Leistungsstörungen
- Leistungen und dadurch auftretende Leistungsstörungen, die durch Dritte erfolgen, liegen nicht in der Hand der Connective Base.
- Wird im Zuge der Durchführung des Vertrages eine Leistung erforderlich, die in diesem Vertrag nicht vorgesehen ist, so wird die Connective Base vor deren Ausführung das schriftliche Einvernehmen mit dem Auftraggeber hierüber herstellen. Wird die Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit dieser Leistung einvernehmlich festgestellt, so ist gleichzeitig die entsprechende Vergütung schriftlich zu vereinbaren.
- Sobald der Connective Base Umstände erkennbar werden, die eine vertragsgegenständliche Erfüllung der Leistungen in Frage stellen können, wird sie dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitteilen und ihm allfällige von ihren beabsichtigten Maßnahmen bekannt geben. Daraufhin entscheiden Auftraggeber und die Connective Base einvernehmlich über das weitere Vorgehen.
- Änderungsverlangen des Auftraggebers müssen ebenso detailliert erfolgen wie die Aufgabenstellung im Forschungsauftrag. Die Connective Base wird nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Ressourcen die Durchführung der Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers gegen Erhöhung der Vergütung und gegebenenfalls Verschiebung der Termine übernehmen.
III. Verschwiegenheitspflichten und Datenschutz
- Die Connective Base verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten, sofern nicht in einem bestimmten Fall eine schriftliche Entbindung von dieser Verpflichtung erfolgt oder die Connective Base auf Grund einer behördlichen Anordnung oder einer gesetzlichen Vorschrift gezwungen ist, vertrauliche Informationen zu offenbaren.
- Die Connective Base verpflichtet sich, diese Verschwiegenheitsverpflichtung auch allen anderen zur Auftragserfüllung herangezogenen Personen zu überbinden und nur solche Mitarbeiter einzusetzen, die zur Geheimhaltung gem. § 11 Abs.1 Z.2 des Datenschutzgesetzes 2000, in der jeweils geltenden Fassung ausdrücklich schriftlich verpflichtet wurden.
IV. Vergütung/Zahlungsbedingungen/Aufrechnung
- (Teil-)Zahlungen der*des Auftraggeberin*Auftraggebers erfolgen nach Rechnungslegung. Alle (Teil-)Zahlungen sind so zu leisten, dass sie der Connective Base am Tag der Fälligkeit spesenfrei auf dem auf der Rechnung angegebenen Konto zur Verfügung stehen.
- Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher oder gesetzlicher Abschlüsse oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung, etc. verändern, so ist die Connective Base berechtigt, die Preise entsprechend der Veränderung des jeweils gültigen Verbraucherpreisindexes anzupassen; vertraglich vereinbarte fixe oder pauschale Entgelte bleiben davon unberührt sofern nicht anders vereinbart.
- Soweit einzelvertraglich nicht anderes vereinbart ist, erfolgt die Bezahlung zum letzten Werktag im Monat.
- Alle Forderungen werden mit Rechnungslegung fällig und sind ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen auf das angegebene Konto zu leisten.
- Bei Zahlungsverzug werden dem Auftraggeber Verzugszinsen in der Höhe von zwei Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank berechnet. Die Connective Base ist berechtigt, dem Auftraggeber alle durch den Zahlungsverzug entstehenden Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten, in Rechnung zu stellen.
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtleistung oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelung oder Gegenforderung zurückzubehalten.
V. Gewährleistung
- Entspricht die von der Connective Base erbrachte Leistung nach Art, Inhalt oder Umfang objektiv nicht der Vereinbarung, so hat der Auftraggeber nur das Recht, Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden zu verlangen, andere Gewährleistungsansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.
- Die Mangelhaftigkeit der Leistungen ist vom Auftraggeber zu beweisen und der Connective Base schriftlich zur Kenntnis zu bringen.
- Die Connective Base verpflichtet sich, die Beseitigung allfälliger bewiesener Mängel nach Beendigung des Auftrages ohne zusätzlichen Entgeltanspruch in angemessener Frist vorzunehmen, wenn der Auftraggeber ein solches Verlangen binnen längstens 3 Monaten nach Beendigung. der vereinbarten Leistung der Connective Base zur Kenntnis bringt.
- Die Gewährleistungsansprüche können bei sonstigem Ausschluss nur binnen 3 Monaten nach Ablauf der gesetzten Verbesserungsfrist gerichtlich geltend gemacht werden. Wurde keine Verbesserungsfrist geltend gemacht, endet die Gewährleistungsfrist ein Jahr nach Absendung der Aufforderung zur Mängelbeseitigung.
VI. Schadenersatz
- Die Connective Base übernimmt keine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung von der Connective Base an den Auftraggeber, die Verwendung der erbrachten Auftragsergebnisse beim Auftraggeber oder bei Dritten entstehen, soweit die Auftragserfüllung nach dem Stand der Technik gem. Pkt. I. erfolgt ist.
- Unabhängig vom Rechtsgrund haftet die Connective Base für einen einzelnen Schadensfall nur bis zur vereinbarten Leistungssumme. Die Leistungssumme ist die Summe der jährlichen an die Connective Base aus diesem Vertragsverhältnis zufließenden Vergütungen.
- Darüber hinaus haftet die Connective Base dem Auftraggeber nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte schriftlich zu beweisen. Die Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
- Ersatzansprüche des Auftraggebers an die Connective Base verjähren nach 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls nach drei Jahren nach Abnahme.
- Die Haftung für Schäden auf Grund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
VII. Vorzeitige Vertragsbeendigung/Kündigung
- Eine Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Connective Base möglich. Fristen bleiben der einzelvertraglichen Regelung vorbehalten.
- In diesem Fall hat der Auftraggeber der Connective Base die im Zuge der Auftragsdurchführung bereits aufgelaufenen Kosten zu ersetzen.
- Darüber hinaus behält sich die Connective Base im Fall der Kündigung durch den Auftraggeber vor, zusätzlich eine angemessene Stornogebühr zu verrechnen.
- Die Höhe der Stornogebühr regelt der Einzelvertrag.
VIII. Sonstiges
- Wenn nichts anderes vereinbart ist, erbringt die Connective Base ihre Leistungen an ihrem Geschäftssitz.
- Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder des Dienstleistungsauftrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB führt nicht zur Unwirksamkeit der gesamten AGB. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die der unwirksamen in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahe kommt.
- Es gilt das österreichische Recht. Gerichtsstand ist Wien.
Stand 09.12.2024